SEITE: 545 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

02.04.2025 13:56 Uhr von Daniel Haas

 

Feuerstätten beziehen oftmals die Luft für die Verbrennung aus dem Aufstellraum der Feuerstätte (und/oder aus den angrenzenden Räumen).

Dabei gibt es zwei verschiedene Größen, die es zu beachten gilt:

Zum einen die Menge an Luft, die benötigt wird, um die Feuerstätte mit ausreichend Verbrennungsluft zu versorgen (erforderliche Verbrennungsluft/Verbrennungsluftbedarf),

und zum anderen die Menge an Luft, die der Raum bzw. die Räume, der Feuerstätte zur Verfügung stellen kann (vorhandene bzw. die zur Verfügung stehende Verbrennungsluft).

Die erforderliche Verbrennungsluft ist abhängig von der Brennstoffart und der Leistung der Feuerstätte

(wird in vielen Fällen vom Hersteller der Feuerstätte vorgegeben).

Die zur Verfügung stehende Verbrennungsluft ist abhängig vom Volumen der Räume und dem Zustand der Fenster und Türen (muss ermittelt werden).

Bisher wurde die Berechnung der ausreichenden Verbrennungsluft, über die Feuerungsverordnung der Länder geregelt. Dabei benötigte man pro 1 kW Leistung 4 m³ Verbrennungsluft.

Die immer moderner werdenden Feuerstätten und die sukzessiv steigenden Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle, werden dem Umstand nicht mehr gerecht, die ausreichende Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte, über die „vereinfachte pauschale Berechnung“ zu ermitteln bzw. zu gewährleisten.

Um die ausreichende Verbrennungsluftversorgung Ihrer Feuerstätte zu ermitteln und Ihnen damit ein sicheres heizen zu gewährleisten, prüft der Schornsteinfeger oder ein Fachbetrieb, ob die ausreichende Verbrennungsluftversorgung Ihrer Feuerstätte vorhanden ist und stellt Ihnen die dafür die notwendigen Dokumente aus. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass im Nachgang, auf Grund einer unzureichenden Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte, Türen verändert werden müssen (z.B. Türblattkürzung, Anbringung von Lüftungsgitter in den Türen, Entfernung von Dichtungen in Türen, aushängen des Türblatts, Anbringung von Fensterfalzlüfter an den Fenstern usw.).

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gerne kontaktieren.